Mieterinformationen:
Brandschutz
Zur Verhinderung von Bränden sind die Brandschutzvorschriften zu beachten.
Bitte beachten Sie dazu auch Ihren Mietvertrag und die Vorgaben aus der Hausordnung.
Das Abstellen von Gegenständen im Hausflur auf den Rettungs- und Fluchtwegen ist nicht gestattet.
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren Stoffen in Kellerräumen ist untersagt.
Grillen ist nur an dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Grillen auf dem Balkon nur mit einem Elektrogrill.
Verständigen Sie in einem Brandfall unter der Nummer 112
die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
Bitte benutzen Sie im Brandfall nicht den Aufzug und folgen Sie den Schildern zum Notausgang.