Die Gesamtmiete setzt sich aus der Grundmiete, Vorauszahlungen für die laufenden Betriebskosten und Vorauszahlungen für Heizung/ Warmwasser zusammen und ist spätestens bis zum dritten Werktag des laufenden Monats fällig.
Die Mietkaution dient zur Absicherung der Ansprüche des Mieters oder Vermieters.
Bitte eröffnen Sie als Mieter ein Mietkautionskonto und verpfänden Sie dieses an den Vermieter.
Banken die ein Mietkautionskonto für Mieter bereitstellen: