Mieterinformationen:
Rauchmelder
Die Installation von Feuermeldern in Wohnhäusern ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 geregelt.
In Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren sind entsprechend der ThürBo Funk-Rauchmelder installiert. Die Geräte werden per Funk automatisch mehrmals im Monat durch das Serviceunternehmen überprüft.