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Leben & Wohnen in Oberhof

Mieterinformationen:



Rauchmelder



Die Installation von Feuermeldern in Wohnhäusern ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 geregelt.

In Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren sind entsprechend der ThürBo Funk-Rauchmelder installiert. Die Geräte werden per Funk automatisch mehrmals im Monat durch das Serviceunternehmen überprüft.

 

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