Mieterinformationen:
Gäste & Besuch
Gern können Sie in Ihrer Wohnung Besuch empfangen. Bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen gilt ein Besucher als Gast. Bei längeren Besuchen oder wenn Sie jemanden dauerhaft bei sich wohnen lassen wollen ist der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren.
Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Absätze in Ihrem Mietvertrag.