Bitte beachten Sie zur Kündigung auch die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag. Der Vertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonates für den Ablauf des übernächsten Kalendermonates schriftlich gekündigt werden. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. BGB § 543
Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern ((Haupt-)Mietern) unterschrieben und per Post versendet werden, ansonsten ist diese ungültig.
Für die Kündigung sind folgende Angaben wichtig: Wohnhaus/ Anschrift, Mietvertragsnummer, Telefonnummer, die Namen der Mietenden, eventuelle Vollmacht, Kündigungstermin
Potentielle Nachmieter müssen sich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Zur Abnahme/ Übernahme der Wohnung mit dem Nachmieter setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.